Hausordnung der swissboxplus AG – EN

Ziel und Zweck dieser Hausordnung ist das Festlegen von Regeln zur Nutzung der Räumlichkeiten und der gesamten Infrastruktur in den Liegenschaften sowie dem Grundstück der swissboxplus AG. Mit der Hausordnung soll ein geordnetes und friedliches Nebeneinander unter den Mietparteien gefördert werden.

 

 
Die Hausordnung bildet einen integrierten Bestandteil des Selfstorage-Vertrages und gilt für alle Personen, die sich im Gebäude bzw. auf dem Areal befinden. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Selfstorage-Vertrag.

Kontakt der swissboxplus AG

Bei Fragen oder technischen Problemen erreichen Sie uns wie folgt:

Zutrittszeiten

Mieter, die im Besitze eines Zugangsmittels (z.B. Schlüssel, Zutrittskarte oder Zutrittscode) sind, haben in der Regel jederzeit und uneingeschränkt (d.h. 24/7) Zugang. Es sind in jedem Fall die standortspezifischen Öffnungszeiten zu beachten.

Sicherheit

Aussentüren müssen immer geschlossen sein! Das Verkeilen von Türen ist nur wenn zwingend nötig und nur kurzfristig zum Ein- und Ausladen erlaubt.

Laderampe und Parkplätze

Die Benutzung der allfälligen Laderampen sind möglichst kurz zu halten. Parkieren im Rampenbereich ist nur zum Ein- und Ausladen gestattet. Die Parkplätze sind entsprechend gekennzeichnet und sind ausschliesslich für Besucher des Standorts, d.h. der Liegenschaft vorgesehen. Fahrzeuge, insbesondere Kleintransporter und Lastwagen, dürfen Zufahrts- und Fluchtwege nicht versperren.

Gegenseitige Rücksichtnahme

Störende Immissionen wie Lärm, Erschütterungen, Geruch etc. sind grundsätzlich zu vermeiden und es ist auf die Mietmieter und die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Störende Immissionen während den Ruhezeiten sind verboten.

Nutzung der der Lagereinheit

Die gemietete Lagereinheit darf ausschliesslich zur Einlagerung von erlaubten Gegenständen und nicht für Wohn- oder Arbeitszwecke genutzt werden. Der Aufenthalt des Mieters in der Gesamtanlage ist nur zulässig zur Anlieferung und Abholung der Gegenstände.

Umschlagplatz

Die Lagerung oder das Deponieren von Gegenständen jeglicher Art ausserhalb der Lagereinheit resp. der gemieteten Fläche ist verboten. Ist ein Umschlagplatz im Bereich der Anlieferungsrampen vorhanden, dient dieser lediglich als Kurzzeit-Depot (max. ein, zwei Stunden) bei grösseren Anlieferungen/Abholungen oder zur Bereitstellung für Lieferanten.

Entsorgung

Es ist unter keinen Umständen gestattet, in irgendeiner Form Möbel, Hausrat, Abfall, Verpackungsmaterial oder ähnliches innerhalb des Gebäudes oder auf dem Aussengelände resp. dem Grundstück zurückzulassen. Das Entsorgen von grösseren Mengen Abfall oder gar Hausmüll im Gebäude oder auf dem Gelände ist verboten!

Rauchverbot

Im ganzen Gebäude herrscht striktes Rauchverbot.

Brandschutz

Fluchtwege und Notausgangstüren sind jederzeit freizuhalten. Türen auf Fluchtwegen dürfen in keinem Fall verriegelt werden. Brandschutz- und Notausgangstüren müssen immer geschlossen sein. Das Verkeilen, Verstellen, Festbinden etc. ist verboten.
Die Benützung von Feuer oder Gas (z.B. Gaskocher) sind im Gebäude und auf dem Aussengelände verboten.

Anschluss von Elektrogeräten

Ohne vorgängige Abklärung und schriftliche Zustimmung der Vermieterin dürfen keine elektrischen Geräte im Gebäude angeschlossen werden.
Bodenbelastung / schwere Gegenstände / Fahrzeuge
Ohne vorgängige Abklärung und schriftliche Zustimmung der Vermieterin darf die Bodenbelastung von max. 175kg /m2 nicht überschritten werden insb. dürfen ohne vorgängige Abklärungen und schriftliche Zustimmung keine Maschinen oder schwere Möbelstücke oder Fahrzeuge eingelagert werden.

Beschädigung

Schäden jeder Art sind der Vermieterin unverzüglich per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen.

Hilfsmittel / Transportmittel / Reinigungsmaterial

Je nach Lagerstandort stehen verschiedene Transporthilfen (z.B. Rollwagen, Möbelrolli, Palettenrolli) und Reinigungsmaterial (z.B. Staubsauger, Kehrset, Besen etc.) zur Verfügung.
 
Bitte sämtliche Hilfsmittel nach Benützung wieder am dafür vorgesehenen Platz versorgen!


Die vorliegende Hausordnung wurde am 01.11.2021 von der Vermieterin beschlossen. Änderungen bleiben vorbehalten.